♦️ Registrierkassen, die aufrüstbar sind, müssen auch ab April 2021 mit TSE arbeiten.
♦️ Alte Kassen, die bis 25.11.2010 gekauft wurden, müssen umgetauscht werden.
♦️ Registrierkassen, die nach dem 25.11.2010 und vor dem 1.1.2020 angeschafft wurden, welche bauartbedingt nicht aufrüstbar sind, dürfen längstens bis zum 31.12.2022 weiterhin verwendet werden. (Von dieser Ausnahmeregelung sind PC-Kassensysteme nicht umfasst.)