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TSE-2020

kassen-nuernberg.de
05.07.2022

Liebe Freunde, ich erinnere, dass alle Kassen in Deutschland bis 31.12.2022 mit TSE ausgerüstet werden müssen. "Nach dem 25.11.2010 und vor dem 1.1.2020 angeschaffte Registrierkassen, welche die Anforderungen der GoBD erfüllen, aber bauartbedingt nicht aufrüstbar sind, so dass sie die Anforderungen des § 146a AO nicht erfüllen, dürfen längstens bis zum 31.12.2022 weiterhin verwendet werden. "

kassen-nuernberg.de
01.02.2022

Die Kunden fragen oft, wie lange sie nach dem 01.01.2020 mit alter Kasse arbeiten dürfen. ✅ Finanzamt sagt, dass Kassen, die nach dem 25.11.2010 gekauft wurden und aus technischen Möglichkeiten nicht modernisiert werden können, dürfen längstens bis 31.12.2022 verwendet werden. ✅ Wenn Sie ein neues TSE-fähiges Kassensystem, dass alle Anforderungen der KassenSichV erfüllt, benötigen, kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne!

kassen-nuernberg.de
14.12.2021

Kurzzusammenfassung was man über TSE wissen muss.

kassen-nuernberg.de
13.12.2021

Steuerpflichtiger muss Ausfallzeiten und deren Gründe dokumentieren. Ausfall muss sofort beim Finanzamt gemeldet werden. Wenn die TSE nicht funktioniert, muss dies auf dem Beleg sichtbar sein. Und wenn die TSE nicht funktioniert, bleibt die Belegausgabepflicht trotzdem bestehen. . ✅Für weitere Informationen über Kassengesetz 2020 folgen Sie uns: @kassennuernberg

kassen-nuernberg.de
13.12.2021

Bereits seit Oktober 2020 gilt in Deutschland die TSE Pflicht. Während der letzten Monate konnten wir breit gefächert sehen, dass es bei einigen unserer Kunden zu Problemen gekommen ist. Diese waren, nach einer detaillierten Analysis, immer abhängig davon, ob der TSE Stick ordnungsgemäß verwaltet worden ist. Aus diesem Grund raten wir davon ab einer unbefugten Person Zugriff zu dem Kassencomputer und somit zu TSE Stick zu geben. Somit stellen Sie sicher, dass die Karte weder versucht worden ist zu manipulieren noch rechtswidrig durch fremde Personen mit Hilfe von Softwaren formatiert wurde. Jeder Inhaber einer Kassensoftware / Computerkasse muss sicherstellen, dass niemand unbefugt Zugriff auf die Kasse hat. Geben Sie keinem Mitarbeiter oder anderen Personengruppen das Recht unbeaufsichtigt sich in die Kasse einzulogen. Rufen Sie ebenfalls keine Außenstehenden Firmen an, die behaupten die Einstellungen der TSE Karte für Sie machen zu können. Alle Manipulationsversuche – ob gewollt oder versehentlich haben rechtliche Folgen. Falls das Finanzamt auf diese aufmerksam wird, werden rechtliche Strafen in Höhe von 25.000€ fällig. Das Bußgeld ist unabhängig von eventuellen steuerlichen Konsequenzen wie einer Schätzung der Einnahmen oder Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Des Weiteren besagt das Finanzamt, dass Sie als Geschäftsinhaber die alleinige Verantwortung tragen für eine reibungslose Arbeit des TSE Sticks. Niemand – weder Ihr Mitarbeiter noch Kollege / noch der Anbieter der Kassensoftware oder des TSE Stick – trägt die Verantwortung. Diese als auch weitere Regeln hat das Finanzamt gesetzt um die Kotrolle zu gewährleisten. Falls Sie fragen oder Anregungen zum Thema TSE haben, wenden Sie sich am besten an unser Supportteam. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen weiter. Ihr Blitz!Kasse Support Team

kassen-nuernberg.de
13.12.2021

Von der Ausnahmeregelung sind PC-Kassensysteme nicht umfasst.

kassen-nuernberg.de
13.12.2021

Die Kassensicherungsverordnung gilt auch für Bargeldlose Kassen, die bargeldähnliche Zahlungsvorgänge abwickeln wie Geldkarten, virtuelle Konten oder Bonuspunktesysteme von Drittanbietern, sowie an Gelds statt angenommener Gutscheine, Gutscheinkarten, Bons, und dergleichen. /kassensichv.com/

kassen-nuernberg.de
14.12.2020

Alle PC-Kassensysteme mussten bis 31.03.2021 ausgerüstet sein. ♦️ Registrierkassen, die aufrüstbar sind, mussten auch ab April 2021 mit TSE arbeiten. ♦️ Alte Kassen, die bis 25.11.2010 gekauft wurden, müssen umgetauscht werden. ♦️ Registrierkassen, die nach dem 25.11.2010 und vor dem 1.1.2020 angeschafft wurden, welche bauartbedingt nicht aufrüstbar sind, dürfen längstens bis zum 31.12.2022 weiterhin verwendet werden. (Von dieser Ausnahmeregelung sind PC-Kassensysteme nicht umfasst.)

kassen-nuernberg.de
03.03.2020

Steuerpflichtiger muss Ausfallzeiten und deren Gründe dokumentieren. Ausfall muss sofort beim Finanzamt gemeldet werden. Wenn die TSE nicht funktioniert, muss dies auf dem Beleg sichtbar sein. Und wenn die TSE nicht funktioniert, bleibt die Belegausgabepflicht trotzdem bestehen. . ✅Für weitere Informationen über Kassengesetz 2020 folgen Sie uns: fb.com/kassennuernberg

kassen-nuernberg.de
03.03.2020

Sehr wichtige Frage: welche Strafen drohen beim TSE-Gesetzwidrigkeit? Antwort: Wenn Ihre Kasse die TSE-Pflicht nicht erfüllt, sind die aufkommenden Strafen sehr hoch. Verstöße können mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 25.000€❗️❗️❗️ belegt werden. . 📞Für alle Fragen sind wir unter 0911 / 9376680 erreichbar. . . ✅Für weitere Informationen über Kassengesetz2020 folgen Sie uns: fb.com/kassennuernberg