Was muss man beachten?

13.12.2021 18:10
Bereits seit Oktober 2020 gilt in Deutschland die TSE Pflicht.

Während der letzten Monate konnten wir breit gefächert sehen, dass es bei einigen unserer Kunden zu Problemen gekommen ist. Diese waren, nach einer detaillierten Analysis, immer abhängig davon, ob der TSE Stick ordnungsgemäß verwaltet worden ist.

Aus diesem Grund raten wir davon ab einer unbefugten Person Zugriff zu dem Kassencomputer und somit zu TSE Stick zu geben. Somit stellen Sie sicher, dass die Karte weder versucht worden ist zu manipulieren noch rechtswidrig durch fremde Personen mit Hilfe von Softwaren formatiert wurde.

Jeder Inhaber einer Kassensoftware / Computerkasse muss sicherstellen, dass niemand unbefugt Zugriff auf die Kasse hat. Geben Sie keinem Mitarbeiter oder anderen Personengruppen das Recht unbeaufsichtigt sich in die Kasse einzulogen.

Rufen Sie ebenfalls keine Außenstehenden Firmen an, die behaupten die Einstellungen der TSE Karte für Sie machen zu können.

Alle Manipulationsversuche – ob gewollt oder versehentlich haben rechtliche Folgen. Falls das Finanzamt auf diese aufmerksam wird, werden rechtliche Strafen in Höhe von 25.000€ fällig. Das Bußgeld ist unabhängig von eventuellen steuerlichen Konsequenzen wie einer Schätzung der Einnahmen oder Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung.

Des Weiteren besagt das Finanzamt, dass Sie als Geschäftsinhaber die alleinige Verantwortung tragen für eine reibungslose Arbeit des TSE Sticks. Niemand – weder Ihr Mitarbeiter noch Kollege / noch der Anbieter der Kassensoftware oder des TSE Stick – trägt die Verantwortung. Diese als auch weitere Regeln hat das Finanzamt gesetzt um die Kotrolle zu gewährleisten.

Falls Sie fragen oder Anregungen zum Thema TSE haben, wenden Sie sich am besten an unser Supportteam. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen weiter.

Ihr Blitz!Kasse Support Team

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