Speisen werden auch im Jahr 2023 im Restaurant nicht mit höherer Mehrwertsteuer belastet. Der Bundesrat hat der weiteren Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von 7 Prozent für Speisen zugestimmt. Lediglich Getränke unterliegen weiterhin dem Regelsteuersatz von 19 Prozent.
MwSt in Gastronomie ab 01.01.2023
Speisen werden auch im Jahr 2023 im Restaurant nicht mit höherer Mehrwertsteuer belastet. Der Bundesrat hat der weiteren Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von 7 Prozent für Speisen zugestimmt. Lediglich Getränke unterliegen weiterhin dem Regelsteuersatz von 19 Prozent.