Kann man Bondrucke ausschalten?

kassen-nuernberg.de
2021-12-14 19:34:00 / FAQ / Kommentare 0
Man kann aber darf nicht 🙂
Am 1.1.2020 ist eine Belegausgabepflicht in Kraft getreten. Das heißt für jeden Kauf muss zeitnah ein Beleg ausgestellt werden und dem Kunden übergeben werden. Der Beleg muss die Seriennummer der Kasse oder der TSE und den Signaturzähler enthalten.

Lediglich in bestimmten Ausnahmefällen kann ein Unternehmen von dieser Belegausgabepflicht befreit werden.

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