Drei neue Pflichten, die Kassen-Besitzer ab 01.01.2020 haben.

03.03.2020 18:07

Manipulationschutz-Pflicht

Alle Kassensysteme ab dem 01.01.2020 müssen mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) versehen werden. Ihre Kassendaten müssen auf dem Speichermedium gespeichert werden, das nicht im Nachhinein verändert werden kann. Die TSE muss vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert sein und ist über den Kassenanbieter oder externe Hersteller zu beziehen.

Kassen-Meldepflicht

Diese neue Kassenmeldepflicht Pflicht besagt, dass alle Unternehmen, die ein elektronisches Kassensystem besitzen, dieses auch bei der eigenen Finanzbehörde melden müssen. Vorher war das nicht nötig. Eine schon vorhandene Kasse muss spätestens bis zum 31. Januar gemeldet werden. Für später angeschaffte Systeme gilt eine Meldefrist von einem Monat nach Anschaffung.

Bon-Pflicht

Ab 01.01.2020.ist der Bon in jedem Fall zu drucken und dem Kunden auszuhändigen. Damit will man vor allem verhindern, dass Verkäufe im Nachgang storniert werden können.
„Wollen Sie den Bon?“ ist eine Frage, die ab 2020
der Vergangenheit angehören wird.
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