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kassen-nuernberg.de
03.03.2020

Sehr wichtige Frage: welche Strafen drohen beim TSE-Gesetzwidrigkeit? Antwort: Wenn Ihre Kasse die TSE-Pflicht nicht erfüllt, sind die aufkommenden Strafen sehr hoch. Verstöße können mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 25.000€❗️❗️❗️ belegt werden. . 📞Für alle Fragen sind wir unter 0911 / 9376680 erreichbar. . . ✅Für weitere Informationen über Kassengesetz2020 folgen Sie uns: fb.com/kassennuernberg

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03.03.2020

Bis zum 01.01.2020. Aber es gibt die Ausnahme für alte Kassen, die aus technischen Möglichkeiten nicht modernisiert werden können - in diesem Fall gilt eine Übergangsfrist bis zum 01.01.2023. Diese Ausnahmeregelung umfasst keine ...

kassen-nuernberg.de
03.03.2020

1. Gibt es eine Bonpflicht? Ja. Im Gesetz wird die „Bonpflicht“ als Belegausgabepflicht (§ 146a Abs. 2 AO) bezeichnet. Der Kunde ist aber nicht verpflichtet, den Beleg anzunehmen. Die Belegausgabepflicht gilt auch für Registrierkassen, die der Übergangsregelung des Art. 97 § 30 Abs. 3 EGAO unterliegen. . 2. Gibt es Ausnahmen von der Belegausgabepflicht? Eine Befreiung kommt nur dann in Betracht, wenn nachweislich eine sachliche Härte für den einzelnen Steuerpflichtigen besteht und die Besteuerung durch die Erleichterun

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27.02.2020

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20.02.2020

Liebe Freunde, unsere neue Homepage ist nun online - jetzt ist viel bequemer!