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Ganz neu❗️ Jetzt haben unsere Kunden mit mobilen Kassen auch die Möglichkeit die Kasse mit EC-Cash Gerät zu verbinden und viel Zeit bei der Arbeit sparen. Sie wünschen mehr Informationen? Dann kontaktieren Sie uns unter folgender Telefonnummer: 📞0911/9376680!
Bis wann müssen die Kassen beim Finanzamt gemeldet werden? FA schreibt folgendes: "Ab 1. Januar 2020 müssten Steuerpflichtige ihr elektronisches Aufzeichnungssystem grundsätzlich auch an die Finanzämter melden. Betroffen sind vor allem Kassensysteme. Weiterhin gilt: Gemäß oben genanntem BMF-Schreiben ist von einer Meldung nach § 146a Absatz 4 AO bis zum Einsatz einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit abzusehen. Der Zeitpunkt des Einsatzes der elektronischen Übermittlungsmöglichkeit wird im Bundessteuerblatt Teil I (voraussichtlich im Jahr 2023) gesondert bekannt gegeben."
Arbeiten Sie noch nach dem Prinzip Nur Bares ist Wahres❓ Dann verlieren Sie wahrlich bares Geld! In den letzten zwei Jahren zeigte es sich, dass der Kreditkartenumsatz in Deutschland den Umsatz mit Bargeld längst überschritten hat. Dies allein ist bereits ein Grund genug, sich für die Möglichkeit der Kartenzahlungen zu entscheiden. Die Frage stellt sich Ihnen sicher - was würden Sie daraus profitieren? ✅ KUNDENZUFRIEDENHEIT - Der Kunde kann die Zahlungsmethode selbst wählen, ohne jegliche Beschränkungen auf sich zu nehmen. Hierbei können es EC Zahlungen sein bis hin zu Google Pay oder Apple Pay. Des Weiteren haben sich die Kunden an die Supermarktketten gewöhnt und erwarten bargeldlose Zahlungsmöglichkeiten inzwischen auch in kleinen Geschäften. ✅ KUNDENORIENTIERUNG - Kunden können kontaktlos bezahlen. Für eine große Anzahl von Kunden ist dies in der heutigen Situation außergewöhnlich wichtig. In dem Sie bargeldlose und kontaktlose Zahlungen annehmen, können Sie nicht nur neue Kunden für Ihr Geschäft gewinnen, sondern sich außerdem zusätzlichen Umsatz, z. B. durch Spontankäufe, sichern. ✅ SECURITY – Bargeldlose Zahlungsmöglichkeiten und damit verbundenes Geld kann nicht verloren werden. Mit Kartenzahlung als Zahlungsoption sind Sie als Händler auf der sicheren Seite. ✅ UMSATZ - dieser wird ebenso durch die Nutzung des bargeldlosen Zahlungsmöglichkeiten erhöht, den so ist der Kunde nicht mehr beschränkt, eine bestimmte Bargeldsumme ausgeben zu können. Statistisch gesehen liegt der durchschnittliche Limit der Kreditkarte weit über dem Bargeld Limit. (Je nach Branche von 30 % und mehr). Rufen Sie uns noch heute an! Wir helfen Ihnen, das richtige EC - Cash Gerät zu finden. Wenn Sie Ihr EC - Cash Gerät bei uns bis zum 31. September bestellen, erhalten Sie außerdem ein Superangebot - jede Transaktion kostet Sie nur 4,8 Cent! Rufen Sie uns unter der folgenden Telefonnummer an 📞 0911-9376680 und unser Support Team berät Sie gerne. P. S. Bei der Bestellung eines EC Cash Terminals bei uns, bekommen Sie die Lizenz für den Anschluss zu Blitzkasse und Expresskasse Kassensoftware, im Wert von 179 Euro, geschenkt!
Der aktuell geltende Mehrwertsteuersatz für Speisen in Gastronomie von 7 Prozent wird bis Ende des Jahres 2022 gelten. Ab dem 01.07.2021 sollte wieder der reguläre Steuersatz von 19 Prozent gelten. Allerdings wurde für Gastronomen die (bisher bis zum 30.6.2021) befristete Absenkung der Mehrwertsteuer für Speisen auf 7 Prozent bis Ende 2022 verlängert.
Alle PC-Kassensysteme mussten bis 31.03.2021 ausgerüstet sein. ♦️ Registrierkassen, die aufrüstbar sind, mussten auch ab April 2021 mit TSE arbeiten. ♦️ Alte Kassen, die bis 25.11.2010 gekauft wurden, müssen umgetauscht werden. ♦️ Registrierkassen, die nach dem 25.11.2010 und vor dem 1.1.2020 angeschafft wurden, welche bauartbedingt nicht aufrüstbar sind, dürfen längstens bis zum 31.12.2022 weiterhin verwendet werden. (Von dieser Ausnahmeregelung sind PC-Kassensysteme nicht umfasst.)
Trotz des jetzigen Zustandes rund um die Welt in Folge des CoVid19 Virus arbeiten wir weiter...
Liebe Freunde, falls Sie ein Geschäft haben, das derzeit eine kontaktlose Lieferung sowie Bestellung der Ware anbieten möchten – haben wir eine Lösung für Sie...
Jetzt, da alle Kassenbesitzer Ihre Kassen upgraden sollen (oder neues Kassensystem kaufen), passiert immer, dass der Kunde kein Geld für solche Investitionen hat. Wir haben zwei Lösungen in solchen Fälle: Miete und Leasing. Beide Varianten haben sehr große Vorteile: ✅ Steuerliche Vorteile: die Zahlungen sind als Betriebsausgaben steuerlich voll absetzbar. ✅ Bilanzneutralität: die Kasse erscheint nicht in Ihrer Bilanz. Die Eigenkapitalquote und der Verschuldungsgrad verändern sich nicht. ✅ Selbstfinanzierung: da die Zahlungen parallel zur Nutzung anfallen, und die Kasse Ihnen hilft das Geschäft zu automatisieren, finanziert sich die Kasse selbst. .
Steuerpflichtiger muss Ausfallzeiten und deren Gründe dokumentieren. Ausfall muss sofort beim Finanzamt gemeldet werden. Wenn die TSE nicht funktioniert, muss dies auf dem Beleg sichtbar sein. Und wenn die TSE nicht funktioniert, bleibt die Belegausgabepflicht trotzdem bestehen. . ✅Für weitere Informationen über Kassengesetz 2020 folgen Sie uns: fb.com/kassennuernberg
Liebe Freunde, vergessen Sie bitte nicht, dass laut Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf der Kasse nur solche Betriebssysteme erlaubt sind, die mit Sicherheitsupdates versorgt werden. Das beduetet, Sie brauchen Windows 10, Linux 64-bit oder Android ab 7. Windows 7 und Windows XP haben keine Updates von Microsoft.