10-Jahre Aufbewahrungspflicht für Kassen-Datenbank

13.12.2021 16:12

Liebe Freunde,
wie jeder Gewerbetreibende sind Sie verpflichtet, geschäftliche Unterlagen sowie die Kassendatenbank über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Leider sehen wir immer und wieder, dass die Kunden über mehrere Jahre arbeiten und keine Sicherheitskopien machen.
Jedoch müssen Sie unbedingt eine Sicherheitskopie der Datenbank haben, falls diese von Finanzamt angefragt wird. Die Festplatte kann kaputt gehen, die Kasse kann geklaut werden oder ein Computervirus kann die Daten beschädigen, die Information werden somit unausweichlich vernichtet. Sie müssend dabei beachten, dass falls solch eine Situation eintritt, Sie schwerwiegende Probleme mit dem Finanzamt haben werden.
Deswegen ist es sehr empfehlenswert die Datenbank auf einen externen Speicherort zu sichern. Unser Unternehmen hat hierfür verschiedene Lösungen für automatische Datensicherung im Sortiment. Die Kasse speichert in diesem Fall jeden Tag die Daten der Datenbank selbst. Dabei müssen Sie sich keine Gedanken machen, falls etwas schief läuft, Ihre Daten werden gesichert und einer Inspektion des Finanzamtes steht nichts im Weg.
Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne. Sie erreichen uns Mo.-Fr. unter 0911 9376680.


Viele Grüße
Dmitry Bobin


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