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kassen-nuernberg.de
08.03.2020

Jetzt, da alle Kassenbesitzer Ihre Kassen upgraden sollen (oder neues Kassensystem kaufen), passiert immer, dass der Kunde kein Geld für solche Investitionen hat. Wir haben zwei Lösungen in solchen Fälle: Miete und Leasing. Beide Varianten haben sehr große Vorteile: ✅ Steuerliche Vorteile: die Zahlungen sind als Betriebsausgaben steuerlich voll absetzbar. ✅ Bilanzneutralität: die Kasse erscheint nicht in Ihrer Bilanz. Die Eigenkapitalquote und der Verschuldungsgrad verändern sich nicht. ✅ Selbstfinanzierung: da die Zahlungen parallel zur Nutzung anfallen, und die Kasse Ihnen hilft das Geschäft zu automatisieren, finanziert sich die Kasse selbst. .  

kassen-nuernberg.de
03.03.2020

Steuerpflichtiger muss Ausfallzeiten und deren Gründe dokumentieren. Ausfall muss sofort beim Finanzamt gemeldet werden. Wenn die TSE nicht funktioniert, muss dies auf dem Beleg sichtbar sein. Und wenn die TSE nicht funktioniert, bleibt die Belegausgabepflicht trotzdem bestehen. . ✅Für weitere Informationen über Kassengesetz 2020 folgen Sie uns: fb.com/kassennuernberg

kassen-nuernberg.de
03.03.2020

Liebe Freunde, vergessen Sie bitte nicht, dass laut Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf der Kasse nur solche Betriebssysteme erlaubt sind, die mit Sicherheitsupdates versorgt werden. Das beduetet, Sie brauchen Windows 10, Linux 64-bit oder Android ab 7. Windows 7 und Windows XP haben keine Updates von Microsoft.

kassen-nuernberg.de
03.03.2020

Sehr wichtige Frage: welche Strafen drohen beim TSE-Gesetzwidrigkeit? Antwort: Wenn Ihre Kasse die TSE-Pflicht nicht erfüllt, sind die aufkommenden Strafen sehr hoch. Verstöße können mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 25.000€❗️❗️❗️ belegt werden. . 📞Für alle Fragen sind wir unter 0911 / 9376680 erreichbar. . . ✅Für weitere Informationen über Kassengesetz2020 folgen Sie uns: fb.com/kassennuernberg

kassen-nuernberg.de
03.03.2020

Bis zum 01.01.2020. Aber es gibt die Ausnahme für alte Kassen, die aus technischen Möglichkeiten nicht modernisiert werden können - in diesem Fall gilt eine Übergangsfrist bis zum 01.01.2023. Diese Ausnahmeregelung umfasst keine ...

kassen-nuernberg.de
03.03.2020

1. Gibt es eine Bonpflicht? Ja. Im Gesetz wird die „Bonpflicht“ als Belegausgabepflicht (§ 146a Abs. 2 AO) bezeichnet. Der Kunde ist aber nicht verpflichtet, den Beleg anzunehmen. Die Belegausgabepflicht gilt auch für Registrierkassen, die der Übergangsregelung des Art. 97 § 30 Abs. 3 EGAO unterliegen. . 2. Gibt es Ausnahmen von der Belegausgabepflicht? Eine Befreiung kommt nur dann in Betracht, wenn nachweislich eine sachliche Härte für den einzelnen Steuerpflichtigen besteht und die Besteuerung durch die Erleichterun

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