Gastronomiebetriebe in Deutschland können sich auch im Jahr 2023 über einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz für die Speisen freuen. Dies gilt sowohl für Restaurants als auch für andere gastronomische Betriebe. Der Steuersatz wurde ursprünglich für die Zeit der Corona-Krise eingeführt, sollte aber nun bis Ende 2023 verlängert werden. Damit werden die Gastronomen weiterhin unterstützt.
Speisen werden auch im Jahr 2023 im Restaurant nicht mit höherer Mehrwertsteuer belastet. Der Bundesrat hat der weiteren Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von 7 Prozent für Speisen zugestimmt. Lediglich Getränke unterliegen weiterhin dem Regelsteuersatz von 19 Prozent.
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