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Alle PC-Kassensysteme mussten bis 31.03.2021 ausgerüstet sein. ♦️ Registrierkassen, die aufrüstbar sind, mussten auch ab April 2021 mit TSE arbeiten. ♦️ Alte Kassen, die bis 25.11.2010 gekauft wurden, müssen umgetauscht werden. ♦️ Registrierkassen, die nach dem 25.11.2010 und vor dem 1.1.2020 angeschafft wurden, welche bauartbedingt nicht aufrüstbar sind, dürfen längstens bis zum 31.12.2022 weiterhin verwendet werden. (Von dieser Ausnahmeregelung sind PC-Kassensysteme nicht umfasst.)